Vorstandsmitteilung

Das für den 14.01.2017 angesetzte Punktspiel der männlichen A-Jugend wurde nach Rücksprache und Bestätigung durch den Vorstand abgesagt, nachdem das zuständige Transportunternehmen (Auerbach´s Reisen) am 14.01.2017 gegen 10.15 Uhr mitgeteilt hatte, dass es im Hinblick auf die Verantwortung für die Gesundheit der Jugendlichen den Transport wegen der Straßenverhältnisse (starker Schneefall) an diesem Tag nicht durchführen werde.    Eine Alternativbeförderung durch öffentliche Verkehrsmittel war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da allein sieben Sportfreunde der Mannschaft aus Ortschaften im Umfeld von Freiberg kommen und ein Transport nach Freiberg bzw. zum Bahnhof in der Kürze der Zeit nicht mehr organisiert werden konnte. Zur Erinnerung wird darauf hingewiesen, dass an diesem Wochenende die Ernst-Grube-Halle wegen Einsturzgefahr in Folge der Schneelasten gesperrt war und auch der Punktspielbetrieb anderer Mannschaften (z. B. gemischte F-Jugend, III. Männermannschaft usw.) an diesem Tag abgesagt wurde.

Daraufhin wurde zwischen unserem Geschäftsstellenleiter, Sportfreund Rose, sowie dem Verantwortlichen von Weinböhla, Sportfreund Matthias Franke, eine Wiederholung des angesetzten Spieles für den 19.03.2017 vereinbart.

Unabhängig von dieser Vereinbarung hatte die HSV Weinböhla aber bereits am 24.01.2017 beim Verbandsschiedsgericht Rechtsmittel gegen die Wiederholung des ausgefallenen Spiels eingelegt und beantragt, den Spielausfall als “unentschuldigtes Nichtantreten” der HSG Freiberg zu werten und der HSV Weinböhla für das Spiel 2 : 0 Punkte zuzusprechen.

Das Verbandsschiedsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2017 entschieden, dem Einspruch der HSV Weinböhla stattzugeben und das ausgefallene Punktspiel der männlichen A-Jugend nicht neu anzusetzen.

Die Argumentation des Gerichts, welche die mögliche Gefährdung der Jugendlichen bei einem Transport bei extremen Witterungsverhältnissen außer Acht lässt, ist für uns nicht nachvollziehbar und auch in sportlicher Hinsicht enttäuschend.  Trotzdem akzeptieren wir dieses Urteil !

Allerdings weist der Vorstand ausdrücklich darauf hin, dass in einem vergleichbaren Wiederholungsfall die gleiche Entscheidung, d. h. Spielabsage, durch den Vorstand getroffen werden würde, weil der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen in unserem Verein immer und ausnahmslos die höchste Priorität eingeräumt wird.

Tobias Scholz
Vorstandsvorsitzender